Strahlenschutz

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Seit 2013 befassen wir uns als Strahlenschutzbeauftragte mit der Umsetzung der Anforderungen des Atomgesetzes und der Durchführungsverordnungen

 

Kurzum, der Strahlenschutz ist unser Spezialgebiet.

STRAHLENSCHUTZ – Über uns

Unsere Vorteile sind:

konkurrenzfähige Preise

kurze Fristen

individuelle Kundenbetreuung

Fachwissen und technische Beratung

Gewissenhafte Ausführung der uns anvertrauten Aufgabe

WAS IST EIN STRAHLENSCHUTZ?

Der Strahlenschutz ist eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, das Risiko der schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung auf Lebewesen zu verringern. Obwohl es in der Medizin und Industrie weit verbreitet ist, muss man berücksichtigen, dass diese Strahlung ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen kann. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, nicht nur Regeln für den Strahlenschutz auszuarbeiten, sondern diese auch konsequent einzuhalten. Es ist auch wichtig, die Zeit in der Nähe einer Strahlenquelle zu begrenzen und angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Gesundheit und Leben effektiv zu schützen.

 

WAS SIND DIE AUFGABEN DES STRAHLENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?

Der Strahlenschutzbeauftragter spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Strahlensicherheit in Einrichtungen, die ionisierende Strahlung einsetzen. Zu seinen Hauptaufgaben gehört ständige Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen im Bereich des Strahlenschutzes. Darüber hinaus ist er für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion von Röntgen- und Dosimetriegeräten sowie für die regelmäßige Durchführung der erforderlichen Messungen am Arbeitsplatz verantwortlich.

Der Strahlenschutzbeauftragter ist dafür verantwortlich, geeignete Dosimetriegeräte auszuwählen und die Strahlenexposition der Mitarbeiter zu bewerten. Er ist zudem für die ordnungsgemäße Dokumentation im Bereich Strahlenschutz zuständig, organisiert Schulungen für das Personal und führt interne Audits in diesem Bereich durch. Darüber hinaus unterstützt der Strahlenschutzbeauftragter die Mitarbeiter bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung, die an die spezifischen Arbeitsaufgaben angepasst ist. Außerdem bereitet er das Labor für die Abnahme durch die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde (Staatliche Atomsicherheitsbehörde (PAA) oder Państwowy Wojewódzki Inspektor Sanitarny (PWIS) vor und erstellt Anträge auf Genehmigung für Tätigkeiten, die mit der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung verbunden sind.

Die Befugnisse des Strahlenschutzbeauftragten werden vom Vorsitzenden der Staatlichen Atomenergiebehörde für fünf Jahre erteilt. In Gesundheitseinrichtungen, die Röntgengeräte für medizinische Zwecke eingesetzt sind, werden diese Befugnisse hingegen vom Generalsinspektor für Gesundheitsschutz (GIS) auch für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Der Strahlenschutzbeauftragter ist verpflichtet, sein Wissen ständig zu aktualisieren und seine Qualifikationen im Bereich des Strahlenschutzes zu verbessern.

 

WANN IST STRAHLENSCHUTZBEAUFTRAGTER IM UNTERNEHMEN ERFORDERLICH?

Unternehmen und Institutionen, die Tätigkeiten mit Exposition gegenüber ionisierender Strahlung durchführen, sollen die Dienste eines Strahlenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist für die Ausübung solcher Tätigkeiten die Annahme der Anmeldung oder eine entsprechende Genehmigung durch die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde (Staatliche Atomsicherheitsbehörde oder Państwowy Wojewódzki Inspektor Sanitarny) erforderlich.

Der Strahlenschutzbeauftragter unterstützt bei der Vorbereitung der erforderlichen Anträge sowie bei der Vorbereitung der Einrichtung für die Abnahme durch die PAA oder PWIS. Es ist hervorzuheben, dass die Ausübung bestimmter Tätigkeiten mit der Pflicht zur kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Strahlenschutzbeauftragten verbunden ist.

 

DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH DER ÜBERWACHUNG DURCH DEN STRAHLENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Wir bieten Dienstleistungen im Rahmen der Befugnisse des Strahlenschutzbeauftragten an. Unser Angebot richtet sich an Industriebetriebe, Tierarztpraxen, medizinische Einrichtungen, Laboreinrichtungen, Hochschulen und andere Einrichtungen, in denen das Risiko einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung besteht. Wir erstellen die Unterlagen und den Antrag auf Genehmigung der Tätigkeit für die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde. Darüber hinaus helfen wir Ihnen festzustellen, ob die geplante Tätigkeit meldepflichtig ist oder einer Genehmigung bedarf.

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Ablauf und helfen Ihnen, die entsprechende Bescheinigung von der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde zu erhalten. Wir garantieren Ihnen volle Unterstützung und Engagement in jeder Phase unserer Zusammenarbeit.

STRAHLENSCHUTZ – ANGEBOT

–  Erstellung von Anträgen an die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde zur Erteilung einer   
    Genehmigung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber
    ionisierender Strahlung;

–  Teilnahme und Unterstützung bei Kontrollen durch die PAA und PWIS;

–  Überwachung des Strahlenschutzsystems;

–  Durchführung von dosimetrischen Messungen;

–  Messung ionisierender Strahlung;

–  Schulungen im Bereich Strahlenschutz;

–  Ausübung der Aufgaben des Betriebsstrahlenschutzbeauftragten (IOR-1, IOR-3 und
    IOR-R)

Im Rahmen unserer Dienstleistungen als Strahlenschutzbeauftragte bieten wir Folgendes an:

    1. Ausübung der Aufgaben des Betriebsstrahlenschutzbeauftragten (IOR-1, IOR-3 und IOR-R), der die Überwachung der Strahlensicherheit in der Einrichtung gewährleistet.
    2. Erstellung von Anträgen und vollständiger Dokumentation, die für die Erteilung von Genehmigungen zur Ausübung von Tätigkeiten mit Exposition gegenüber ionisierender Strahlung erforderlich sind – einschließlich der technischen Dokumentation mit dem Festschutzprojekt (osłony stałe).
    3. Teilnahme an Kontrollen durch Aufsichtsbehörden.
    4. Analyse der Prüfungsempfehlungen, Ausarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung der Mängel sowie Überwachung der fristgerechten Umsetzung.
    5. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden wie Staatliche Atomsicherheitsbehörde (PAA) oder Państwowy Wojewódzki Inspektor Sanitarny (PWIS).
    6. Unterstützung und Beratung bei der Beantragung der entsprechenden Genehmigungen für den Betrieb von Geräten, die ionisierende Strahlung emittieren, wie z. B. Röntgengeräte oder Defektoskope.
    7. Vorbereitung des Labors für die Abnahme durch die PAA.
    8. Sorge für den ordnungsgemäßen Schutz der Röntgenpraxen und Labore.
    9. Auswahl von Dosimetriegeräten gemäß den geltenden technischen Anforderungen.
    10. Beratungen und technische Gutachten zu Geräten mit radioaktiven Quellen.
    11. Überwachung und Durchführung von Basisprüfungen an Röntgengeräten: Dokumentation der Basisprüfungen gemäß den Vorschriften sowie Überprüfung der Prüfergebnisse.
    12. Vertretung der Organisationseinheit gegenüber Staatliche Atomsicherheitsbehörde und anderen Aufsichtsbehörden.
    13. Überwachung der Einhaltung der Anforderungen für die Zulassung von Mitarbeitern zu Tätigkeiten, die mit einer Strahlenexposition verbunden sind.
    14. Organisation und Durchführung von Schulungen im Bereich Strahlenschutz.
    15. Einführung von Qualitätsmanagementsystemen im Bereich Strahlenschutz.
    16. Durchführung von Fachschulungen im Bereich Strahlenschutz.
    17. Erstellung von Gutachten für den Leitenden der Einrichtung bezüglich der Wirksamkeit der angewandten Schutzmaßnahmen und -techniken gegen Strahlung.
    18. Unterstützung bei der Auswahl der optimalen Schutzausrüstung, Dosimetrie-

    und Messgeräte.

    1. Bewertung der Strahlenexposition der Mitarbeiter auf der Grundlage der Ergebnisse individueller Dosis- und Umgebungsmessungen.
    2. Beratung der Leitung zur Verbesserung des Strahlenschutzes in der Einrichtung.
    3. Überwachung der Führung von Unterlagen zum Strahlenschutz sowie der Funktionsfähigkeit von Röntgen- und Dosimetriegeräten.
    4. Durchführung von Audits von Einrichtungen im Hinblick auf Sicherheit und Strahlenschutz.
    5. Durchführung von Umgebungsmessungen an Arbeitsplätzen mit Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und Durchführung von Dosimeterkontrollen.

Wir bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich Strahlenschutz – von der Erstellung der Dokumentation und Einholung der Genehmigungen über die Implementierung von Schutzmaßnahmen und Qualitätssystemen bis hin zur laufenden Überwachung, Schulungen, Audits sowie der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.
Wir sorgen für die Sicherheit der Mitarbeiter und den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtungen gemäß den geltenden Vorschriften.

IOR-1

Tätigkeitsbereich:

  • Überwachung von: Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Verwendung und Handel mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen und radioaktiven Quellen (außerhalb der Medizin).
  • Kontrolle: Herstellung, Installation, Verwendung, Bedienung von Geräten mit radioaktiven Quellen (gilt nicht für medizinische Geräte).
  • Hinzufügen radioaktiver Substanzen: Kontrolle in Produkten des täglichen Gebrauchs

und medizinischen Produkten.

 

Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten:

  • Überwachung der Einhaltung der Strahlenschutzanforderungen in der Einrichtung.
  • Schulung und Unterrichtung der Mitarbeiter im Bereich Strahlenschutz.
  • Dosimetrieprogramme: Implementierung, Analyse der Ergebnisse, Erfassung der individuellen Strahlendosen.
  • Bewertung der beruflichen Strahlenexposition der Mitarbeiter – sowohl vorläufig als auch fortlaufend, basierend auf Messergebnissen.
  • Überwachung der persönlichen Schutzausrüstung und der Messgeräte.
  • Zusammenarbeit mit Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz.
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Kontakt mit Staatliche Atomsicherheitsbehörde, Gesundheitsinspektion und anderen Regulierungsbehörden.
  • Stellungnahme und Anregung von Änderungen in Arbeitsanweisungen zum Strahlenschutz.
  • Überwachung des Notfallmanagements bei Strahlenereignissen.
  • Überwachung des Umgangs mit radioaktiven Materialien bei Umstrukturierungen oder Beendigung der Tätigkeit der Einrichtung.
  • Anträge auf Änderung der Arbeitsbedingungen basierend auf Dosismessungen.
  • Fachliche Bewertung der Effektivität der eingesetzten Schutzmaßnahmen und Messgeräten.

IOR-3

Tätigkeitsbereich:

 

  • Überwachung der radiologischen Sicherheit in nichtmedizinischen Tätigkeiten: alle Aufgaben von IOR-1, einschließlich Industrie, Wissenschaft, Transport, Lagerung, Lagerplätze, Abfälle, radioaktive Geräte außerhalb der Medizin.
  • Überwachung medizinischer Tätigkeiten: Einsatz ionisierender Strahlung in medizinischen Verfahren, Kontrolle der Sicherheit von Patienten und medizinischem Personal.
  • Überwachung der gezielten Verabreichung radioaktiver Substanzen an Menschen und Tiere: Diagnostik, Behandlung, wissenschaftliche Forschung in der Medizin und Veterinärmedizin.

 

Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten:

  • Überwachung des Strahlenschutzes im medizinischen Bereich: Anwendung, Herstellung, Installation, Bedienung und Handel mit Geräten und radioaktiven Quellen für medizinische Zwecke sowie Inbetriebnahme und Überwachung von medizinischen Einrichtungen.
  • Schulungen und Kontrolle der Qualifikationen der Mitarbeiter im Bereich Strahlenschutz.
  • Überwachung und Kontrolle der Strahlung: regelmäßige Audits, Geräteinspektionen, Kontrolle der individuellen und Umweltdosis, Risikobewertung, Umsetzung präventiver Maßnahmen.
  • Überwachung der Dokumentation und Verfahren: Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Strahlenschutzdokumentation, Stellungnahmen und Anregungen für Änderungen.
  • Bewertung und Prüfung von Schutzvorrichtungen: Beurteilung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Mess- und Schutzeinrichtungen, Zulassung neuer Geräte zur Nutzung.
  • Überwachung des Umgangs mit radioaktiven Quellen und Abfällen, insbesondere bei Umstrukturierungen oder Beendigung der Einrichtung.
  • Zusammenarbeit mit Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz.
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Kontakt mit Staatliche Atomsicherheitsbehörde, Gesundheitsinspektion und anderen Regulierungsbehörden.
  • Einreichen von Anträgen auf Änderung der Arbeitsbedingungen, Verfahren und Anweisungen, wenn Dosismessungen oder Audits Änderungen erfordern.

IOR-R

Tätigkeitsbereich:

  • Überwachung des Strahlenschutzes in Gesundheitseinrichtungen bei:
  • Inbetriebnahme und Anwendung von Röntgengeräten in medizinischen Röntgenabteilungen sowie außerhalb dieser.
  • Inbetriebnahme und Anwendung von Röntgengeräten für die zahnärztliche Diagnostik in Röntgenabteilungen sowie der Einrichtung solcher Abteilungen.

 

Hauptaufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften in der Röntgenabteilung/-praxis – Sicherstellung der Übereinstimmung der Arbeit mit den Sicherheitsanweisungen und der Dokumentation.
  • Führung und Überwachung der Dokumentation zum Strahlenschutz, zur nuklearen Sicherheit, zu individuellen Strahlendosen sowie der Erfassung von Mitarbeitern und exponierten Personen.
  • Organisation und Überwachung von Schulungen im Bereich Strahlenschutz für das Personal; Überprüfung der Qualifikationen der Mitarbeiter.
  • Auswahl und Überwachung der Methoden zur Dosimetrie am Arbeitsplatz, Führung der Erfassung individueller Dosen, Analyse der Ergebnisse.
  • Bewertung der Mitarbeiterexposition auf Grundlage der Dosismessungen und Berichterstattung an den Leiter der Abteilung.
  • Festlegung und Überwachung der Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Bleischürzen), Dosierapparaturen, Warnsignale und Kennzeichnung der Arbeitsplätze.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Funktion von Schutzvorrichtungen und Warnsystemen.
  • Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz.
  • Überwachung der Umsetzung des Notfallplans bei Strahlenereignissen.